Regionalbudget

Wer hat eine gute Projektidee und braucht finanzielle Unterstützung zur Umsetzung?

Regionalbudget 2025 – Förderung für innovative Kleinprojekte und bürgerschaftliches Engagement

Nachdem im Jahr 2024 wieder 18 tolle Projektideen in der NES-Allianz mit viel persönlichem Einsatz umgesetzt wurden, können auch im Jahr 2025  wieder engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Kommunen und Privatpersonen eine finanzielle Unterstützung durch das Regionalbudget erhalten. Daher wird die NES-Allianz für das Jahr 2025 erneut ein Regionalbudget in Höhe von 100.000 € beim Amt für ländliche Entwicklung Unterfranken beantragen.

Noch bis zum 30.11.2024 können für das Programmjahr 2025 die Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets bei uns eingereicht werden!

Alle eingegangenen Projektanträge werden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Die Projektträger mit den besten Projektideen erhalten im Februar 2025 die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte und haben dann bis September 2025 Zeit, ihre Projekte umzusetzen.

Hier können Sie die wichtigsten Informationen zum Regionalbudget kurz und knapp herunterladen.

Im Projektjahr 2025 werden die Punkte anhand folgender Kriterien vergeben. Die NES-Allianz vergibt in der anstehenden Förderrunde Bonuspunkte für Projekte, die einen Beitrag zur Bereicherung der kulturellen Landschaft oder auch zur Stärkung des Brauchtums leisten. Denn gemeinsam kreativ zu sein und sich durch kulturelle Erlebnisse inspirieren zu lassen, schweißt die Gemeinschaft zusammen und stärkt die gemeinsame Identität in besonderem Maße!

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte
1 Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt, Einbezug der Bürger 3
2 Innovation, Kreativität, Gestaltung, Engagement 3
3 Bereicherung des kulturellen Angebots, Stärkung von Traditionen und Brauchtum 6
4 Kinder und Jugendliche/Förderung der Jugendarbeit 3
5 Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern 3
6 Sicherung der Daseinsvorsorge 3
7 Natur und Landschaft, Klima- und Ressourcenschutz 3
8 Nachhaltigkeit der Maßnahme 3
9 Öffentliche Nutzbarkeit 3
10 Barrierefreiheit, Inklusion 3

 

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

NEU 2025:

  • Ihr Kleinprojekt darf insgesamt maximal 20.000 € (brutto) kosten
  • Gefördert werden ab sofort bis zu 80 % der Bruttogesamtkosten (bis max. 10.000€)
  • Drittmittel dürfen jetzt eingesetzt werden, dürfen aber die Summe der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

Förderhöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Durchführung und wichtige Termine für die Beantragung und Durchführung der Regionalbudget-Projekte im Jahr 2025:

  • Einreichung Förderanfrage vom 15.10.2024 bis 30.11.2024 an die Umsetzungsbegleitung der NES-Allianz bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
  • Die Umsetzungsbegleitung der NES-Allianz prüft die Förderfähigkeit der eingereichten Projekte und stellt die Antragsunterlagen fürs Entscheidungsgremium zusammen.
  • Das Entscheidungsgremium tagt im Januar 2025 und wählt die Projekte aus, die dem Förderziel am besten entsprechen.
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (verantwortliche Stelle).
  • Nach Erhalt eines privatrechtlichen Vertrags im Februar 2025 können die Projektträger mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen.
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlungen zwingend bis 20.09.2025 (Nachweise erforderlich).
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2025.
  • Erhalt der berechneten Fördersumme voraussichtlich bis Ende des Jahres 2025

 

Unterlagen

Bitte verwenden Sie die untenstehenden Formulare zur Abwicklung Ihrer Förderanfrage und beachten Sie die Hinweise in den Merkblättern und dem Förderaufruf zum Regionalbudget 2025.

 

Hintergrund: Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, hat viele einzigartige Projektideen zur Umsetzung gebracht.

Zu den Projekten, die in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurden:

Broschüre Regionalbudget 2024
Broschüre Regionalbudget 2023
Broschüre Regionalbudget 2022
Broschüre Regionalbudget 2021
Broschüre Regionalbudget 2020

Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Ansprechpartnerin bei Projektideen und Fragen:

Dina Walter

Umsetzungsbegleitung NES-Allianz
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771/6160-55
E-Mail: dina.walter@nes-allianz.de

 

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