Regionalbudget

Regionalbudget 2025 – Förderung für innovative Kleinprojekte und bürgerschaftliches Engagement

Bis zum 30.11.2024 konnten für das Programmjahr 2025 Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets bei uns eingereicht werden.

Über dreißig Projektideen wurden von Privatpersonen, Vereinen und Kommunen abgegeben!

Alle eingegangenen Projektanträge für das Regionalbudget 2025 wurden geprüft und von unserem Entscheidungsgremium anhand festgelegter Kriterien bepunktet. Die Projektträger mit den besten Projektideen erhielten im Februar 2025 die Förderzusagen für die ausgewählten Projekte und haben jetzt bis September 2025 Zeit, ihre Projekte umzusetzen.

Hier können Sie die wichtigsten Informationen zum Regionalbudget kurz und knapp herunterladen.

Im Projektjahr 2025 wurden die Punkte anhand folgender Kriterien vergeben:

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte
1 Ehrenamt, sozialer Zusammenhalt, Einbezug der Bürger 3
2 Innovation, Kreativität, Gestaltung, Engagement 3
3 Bereicherung des kulturellen Angebots, Stärkung von Traditionen und Brauchtum 6
4 Kinder und Jugendliche/Förderung der Jugendarbeit 3
5 Ortsentwicklung, lebendiger Ortskern 3
6 Sicherung der Daseinsvorsorge 3
7 Natur und Landschaft, Klima- und Ressourcenschutz 3
8 Nachhaltigkeit der Maßnahme 3
9 Öffentliche Nutzbarkeit 3
10 Barrierefreiheit, Inklusion 3

Die NES-Allianz vergab in diesem Jahr Bonuspunkte für Projekte, die einen Beitrag zur Bereicherung der kulturellen Landschaft oder auch zur Stärkung des Brauchtums leisten. Denn gemeinsam kreativ zu sein und sich durch kulturelle Erlebnisse inspirieren zu lassen, schweißt die Gemeinschaft zusammen und stärkt die gemeinsame Identität in besonderem Maße!

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte gefördert werden, die den Zielen des ILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept) der NES-Allianz dienen und eine engagierte, aktive eigenverantwortliche Entwicklung des ländlichen Raums bekräftigen. Die Projekte sollen dazu beitragen, die NES-Allianz als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Förderfähig sind grundsätzlich nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde.

NEU 2025:

  • Ihr Kleinprojekt darf insgesamt maximal 20.000 € (brutto) kosten
  • Gefördert werden ab sofort bis zu 80 % der Bruttogesamtkosten (bis max. 10.000€)
  • Drittmittel dürfen jetzt eingesetzt werden, dürfen aber die Summe der förderfähigen Gesamtkosten nicht überschreiten

Förderfähig sind im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Projekte, die u. a. dem Unterhalt und dem laufenden Betrieb dienen, nicht förderfähig sind.

Förderhöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Bruttoausgaben werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Durchführung und wichtige Termine für die Beantragung und Durchführung der Regionalbudget-Projekte im Jahr 2025:

  • Einreichung Förderanfrage vom 15.10.2024 bis 30.11.2024 an die Umsetzungsbegleitung der NES-Allianz bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale.
  • Prüfung der Förderfähigkeit der eingereichten Projekte und Zusammenstellung der Antragsunterlagen fürs Entscheidungsgremium durch die Umsetzungsbegleitung der NES-Allianz.
  • Tagung des Entscheidungsgremiums im Januar 2025 und Auswahl der Projekte anhand definierter Kriterien.
  • Förderzusage an ausgewählte Projekte und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (verantwortliche Stelle).
  • Nach Erhalt eines privatrechtlichen Vertrags im Februar 2025 können die Projektträger nun mit der Umsetzung ihrer Projekte beginnen.
  • Projektabschluss inklusive Rechnungszahlungen zwingend bis 20.09.2025 (Nachweise erforderlich).
  • Einreichung des Durchführungsnachweises bis 01.10.2025.
  • Erhalt der berechneten Fördersumme voraussichtlich bis Ende des Jahres 2025

 

Unterlagen

Zur Beantragung des Regionalbudget sind ausschließlich die untenstehenden Formulare zu verwenden und die Hinweise in den hier abrufbaren Merkblättern und dem Förderaufruf zum Regionalbudget 2025 zu beachten.

 

Hintergrund: Das im Jahr 2020 erstmals aufgelegte Förderprogramm „Regionalbudget“, das aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gefördert wird, hat viele einzigartige Projektideen zur Umsetzung gebracht.

Zu den Projekten, die in den vorhergehenden Jahren umgesetzt wurden:

Broschüre Regionalbudget 2024
Broschüre Regionalbudget 2023
Broschüre Regionalbudget 2022
Broschüre Regionalbudget 2021
Broschüre Regionalbudget 2020

Weiterführende Informationen zum Förderinstrument „Regionalbudget“ finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

 

Ansprechpartnerin bei Projektideen und Fragen:

Hannah Braungart

Umsetzungsbegleitung NES-Allianz
Goethestraße 1
97616 Bad Neustadt a. d. Saale
Tel.: 09771/6160-62
E-Mail: hannah.braungart@nes-allianz.de

 

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Telefon: 09771 6160-55
E-Mail: management@nes-allianz.de

 

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