Die NES-Allianz unterstützt ehrenamtliches Engagement vor Ort im Zuge des Regionalbudgets. Nachdem bis Mitte März Förderanfragen eingehen konnten, wurden nun die Fördermittel auf die einzelnen Projekte verteilt. Die NES-Allianz hat hierzu ein Budget in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, um Projekte zu unterstützen, die der ländlichen Entwicklung dienen. Es handelt sich hierbei um ein Förderprogramm vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Die eingegangenen Anfragen wurden anhand vorher festgelegter Kriterien von einem Entscheidungsgremium, bestehend aus ehrenamtlichen Akteuren, bewertet. Der Fördersatz variiert dabei zwischen 50 und 80 %, je nach erreichter Punktzahl in den Auswahlkriterien. Besonders freuen wir uns darüber, dass viele Förderanfragen von örtlichen Vereinen, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften gestellt wurden und diese fast auch alle bewilligt werden konnten.
In Zahlen bedeutet das, dass in der NES-Allianz verteilt auf 22 Projekte voraussichtlich 172.000,00 € in die Region investiert werden. Unter anderem können somit Spielgeräte für Kinder und Jugendliche in Unsleben und Wermerichshausen gefördert werden. Zudem werden Ruhebereiche und Gesellschaftsbänke in Münnerstadt, Strahlungen und Salz errichtet, sowie Sanierungen von verschiedenen Vereinsräumlichkeiten umgesetzt. Auch touristische Highlights der Allianz wie die Talkirche Münnerstadt oder die Extratour Strahlungen werden aufgewertet. Darüber hinaus fließen Fördermittel in Projekte der Orte Hohenroth, Kleinwenkheim, Niederlauer, Wollbach, Wargolshausen und Windshausen.
Das Amt für ländliche Entwicklung hat der NES-Allianz für das Jahr 2020 ein Regionalbudget in Höhe von 90.000€ bewilligt. Hierdurch sollen kleine Projekte innerhalb der NES-Allianz gefördert werden, durch die eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt wird.
Förderfähige Maßnahmen
Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der ILEK dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.
Förderfähig sind Im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:
Förderhöhe
Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden zwischen 50 % und 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 1.000 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)
Wichtige Termine
Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein sowie der Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege der verantwortlichen Stelle der NES-Allianz vorgelegt worden sein.
Durchführung
Hier finden Sie den Förderantrag: Förderanfrage Für Kleinprojekte
Weitere Dokumente zum Download:
Informationen zur Projektanfrage des Regionalbudgets
Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
Merkblatt zu den De Minimis Beihilfen
Durchführungsnachweis für Kleinprojekte
Nähere Informationen zum Förderaufruf entnehmen Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/
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Telefon: 09771 6160-55
E-Mail: management@nes-allianz.de
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