Regionalbudget

Regionalbudget: Die Umsetzung kann beginnen (April 2020)

Die NES-Allianz unterstützt ehrenamtliches Engagement vor Ort im Zuge des Regionalbudgets. Nachdem bis Mitte März Förderanfragen eingehen konnten, wurden nun die Fördermittel auf die einzelnen Projekte verteilt. Die NES-Allianz hat hierzu ein Budget in Höhe von 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, um Projekte zu unterstützen, die der ländlichen Entwicklung dienen. Es handelt sich hierbei um ein Förderprogramm vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Die eingegangenen Anfragen wurden anhand vorher festgelegter Kriterien von einem Entscheidungsgremium, bestehend aus ehrenamtlichen Akteuren, bewertet. Der Fördersatz variiert dabei zwischen 50 und 80 %, je nach erreichter Punktzahl in den Auswahlkriterien. Besonders freuen wir uns darüber, dass viele Förderanfragen von örtlichen Vereinen, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften gestellt wurden und diese fast auch alle bewilligt werden konnten.

In Zahlen bedeutet das, dass in der NES-Allianz verteilt auf 22 Projekte voraussichtlich 172.000,00 € in die Region investiert werden. Unter anderem können somit Spielgeräte für Kinder und Jugendliche in Unsleben und Wermerichshausen gefördert werden. Zudem werden Ruhebereiche und Gesellschaftsbänke in Münnerstadt, Strahlungen und Salz errichtet, sowie Sanierungen von verschiedenen Vereinsräumlichkeiten umgesetzt. Auch touristische Highlights der Allianz wie die Talkirche Münnerstadt oder die Extratour Strahlungen werden aufgewertet. Darüber hinaus fließen Fördermittel in Projekte der Orte Hohenroth, Kleinwenkheim, Niederlauer, Wollbach, Wargolshausen und Windshausen.

 

Aufruf zur Förderung von kleinen Projekten in der NES-Allianz (Februar 2020)

Das Amt für ländliche Entwicklung hat der NES-Allianz für das Jahr 2020 ein Regionalbudget in Höhe von 90.000€ bewilligt. Hierdurch sollen kleine Projekte innerhalb der NES-Allianz gefördert werden, durch die eine engagierte und aktive eigenverantwortliche ländliche Entwicklung unterstützt und die regionale Identität gestärkt wird.

 

Förderfähige Maßnahmen

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der ILEK dienen und mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 € (netto) nicht übersteigen.

Förderfähig sind Im Rahmen des Regionalbudgets, z. B. Kleinprojekte zur:

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Förderhöhe

Die Zuwendung für ein Kleinprojekt wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttokosten abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden zwischen 50 % und  80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 € und unter Berücksichtigung der im Falle der Auswahl im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendungen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 1.000 € werden nicht gefördert. Handelt es sich beim Träger des Kleinprojekts (Letztempfänger) um den Inhaber eines Unternehmens und wird im Falle einer Förderung daraus ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt, sind ergänzend die Bestimmungen des EU-Beihilferechts für den Bereich Gewerbe anzuwenden (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 vom 18.12.2013)

 

Wichtige Termine

  • Spätester Termin der Abgabe der Förderanfrage 10.03.2020
  • Spätester Termin der Abrechnung 01.10.2020

Das Kleinprojekt muss bis zu diesem Termin fertiggestellt und vollständig abgerechnet sein sowie der Durchführungsbeleg inkl. der Rechnungsbelege der verantwortlichen Stelle der NES-Allianz vorgelegt worden sein.

 

Durchführung

  • Einreichung Förderanfrage bis 10.03.2020 an das Allianzmanagement der NES-Allianz
  • Entscheidungsgremium tagt Ende März und entscheidet über die Förderfähigkeit
  • Bei Zustimmung: Erhalt der Förderzusage und Abschluss eines privatrechtlichen Vertrages mit der VG Bad Neustadt (verantwortliche Stelle)
  • Beginn der Projektumsetzung
  • Projektabschluss bis 20.09.2020 (letztes Rechnungsdatum)
  • Einreichung des Durchführungsnachweises (Bildmaterial erwünscht) bis 01.10.2020 beim Allianzmanagement der NES-Allianz
  • Erhalt des berechneten Fördergeldes bis Ende des Jahres

 

Hier finden Sie den Förderantrag: Förderanfrage Für Kleinprojekte

 

Weitere Dokumente zum Download:

Informationen zur Projektanfrage des Regionalbudgets

Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten

Merkblatt zu den De Minimis Beihilfen

De Minimis Erklärung

Durchführungsnachweis für Kleinprojekte

 

Nähere Informationen zum Förderaufruf entnehmen Sie unter: https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/234566/

Zurück zur Übersicht

Was die Nes-Allianz bewegt ...

Übersichtskarte

Kontakt

VG Bad Neustadt/Saale
Goethestr. 1
97616 Bad Neustadt/Saale

Telefon: 09771 6160-55
E-Mail: management@nes-allianz.de

 

Sie finden uns auch auf

 

 

Akzeptieren Datenschutz Impressum